Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB") gelten für alle Verträge über Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Wohnungsauflösungen, Keller-, Dachboden- und Garagenräumungen sowie damit verbundene Dienstleistungen (im Folgenden einheitlich: „Leistungen"), die zwischen
Lukas Chirila — Wirlösenauf.de
Herforderstr. 18, 30459 Hannover
E-Mail: info@wirlösenauf.de · Telefon: 0172 6030946
(im Folgenden: „Auftragnehmer")
und dem Kunden geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers — insbesondere auf der Website, in Flyern oder per Telefon — sind freibleibend und stellen keine bindenden Angebote im Rechtssinne dar.
(2) In der Regel erfolgt vor Vertragsschluss eine kostenlose, unverbindliche Besichtigung vor Ort. Auf Basis dieser Besichtigung erstellt der Auftragnehmer ein verbindliches Festpreisangebot in Textform (E-Mail, WhatsApp oder Schriftstück).
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Bestätigung in Textform durch den Auftragnehmer, um wirksam zu sein.
(4) Anfragen über das Online-Buchungsformular der Website stellen eine unverbindliche Terminanfrage dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst nach Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
(5) Bei Vertragsschlüssen über Fernkommunikationsmittel (Internet, Telefon, E-Mail) mit Verbrauchern gelten die Vorschriften des Fernabsatzrechts (§§ 312b ff. BGB). Auf das Widerrufsrecht wird gesondert hingewiesen (siehe Widerrufsbelehrung).
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Ohne abweichende Vereinbarung umfassen die Leistungen standardmäßig:
- Vollständige Räumung der vereinbarten Räumlichkeiten (Entleerung von Möbeln, Schränken, Hausrat, Kleinteilen)
- Abtransport des Räumungsguts zur fachgerechten Entsorgung oder Wiederverwertung
- Besenreine Übergabe der geräumten Flächen (sofern vereinbart)
(2) Folgende Leistungen sind nur nach ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung im Angebot eingeschlossen:
- Endreinigung über den besenreinen Zustand hinaus
- Maler-, Renovierungs- oder Reparaturarbeiten
- Entsorgung von Sondermüll, Chemikalien, Altölen oder sonstigen gefährlichen Stoffen
- Demontage fest eingebauter Einrichtungen (Küchen, Einbauschränke, Regalsysteme)
- Sperrmüllabholung bei unzureichendem Zugang oder besonderen Behördenanforderungen
(3) Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Ausweise, Sparbücher, Wertpapiere, Dokumente o.ä.) sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu sichern und zu entnehmen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für zurückgelassene Wertgegenstände.
(4) Verwertbare Gegenstände (z.B. gut erhaltene Möbel, Elektrogeräte, Antiquitäten) können im Rahmen einer Wertanrechnung vom Angebotspreis abgezogen werden, sofern dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde und der Auftragnehmer die Verwertbarkeit bestätigt hat.
§ 4 Besichtigung und Angebot
(1) Die Besichtigung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich.
(2) Das Festpreisangebot basiert auf dem bei der Besichtigung vorgefundenen Zustand der Räumlichkeiten und Ihres Inhalts. Weicht der tatsächliche Zustand bei Beginn der Arbeiten wesentlich von dem bei der Besichtigung vorgefundenen Zustand ab (z.B. deutlich mehr Gegenstände, zugängliche Bereiche wurden verschlossen), behält sich der Auftragnehmer eine Anpassung des Preises gemäß § 8 vor.
(3) Wurde keine Besichtigung durchgeführt (z.B. Fernbuchung auf Basis von Fotos oder Angaben Dritter), erfolgt das Angebot auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben. § 8 gilt in diesem Fall entsprechend.
§ 5 Termine und Durchführung
(1) Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Der Auftragnehmer bestätigt jeden Termin in Textform.
(2) Terminverschiebungen durch den Kunden sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin anzukündigen. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 48 Stunden vor Termin) ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandspauschale von 80 € für entstandene Planungs- und Fahrtkosten in Rechnung zu stellen, sofern der Auftragnehmer keine anderweitige Disposition vornehmen konnte.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) zu verschieben. Er informiert den Kunden unverzüglich und bietet schnellstmöglich einen alternativen Termin an. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Terminverschiebung aus wichtigem Grund sind ausgeschlossen.
(4) Die tatsächliche Ausführungsdauer richtet sich nach dem Aufwand vor Ort. Abweichungen von Zeitschätzungen begründen bei Festpreisvereinbarung keinen Anspruch auf Preisanpassung.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der vereinbarte Arbeitsbereich zum vereinbarten Termin vollständig zugänglich ist und alle erforderlichen Schlüssel, Zugangscodes oder Genehmigungen rechtzeitig bereitgestellt werden.
(2) Der Kunde informiert den Auftragnehmer vor Vertragsschluss vollständig über alle für die Leistungserbringung relevanten Besonderheiten, insbesondere:
- Eingeschränkte Zugänglichkeit (kein Aufzug, enge Treppenhäuser, Dachschrägen, fehlende Parkmöglichkeiten für LKW)
- Bekannter oder vermuteter Schädlingsbefall
- Asbest, Schimmel, Chemikalien oder andere Gefahrstoffe
- Denkmalschutz oder besondere mietvertragliche Auflagen
- Besonders schwere oder sperrige Gegenstände (Tresor, Klavier, Maschinen o.ä.)
(3) Werden diese Informationen nicht oder unvollständig mitgeteilt und entsteht hierdurch ein erheblicher Mehraufwand, gehen die daraus resultierenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden (§ 8).
(4) Wertgegenstände sind vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich durch den Kunden zu entnehmen. Der Auftragnehmer haftet nicht für zurückgelassene Wertgegenstände, sofern der Kunde dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.
(5) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Durchführung der Räumungsarbeiten den mietrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Anforderungen entspricht und ggf. erforderliche Genehmigungen (z.B. Halteverbot, Zustimmung des Vermieters) vorab eingeholt wurden.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten ausschließlich die im schriftlichen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise; der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus.
(2) Die Zahlung des vereinbarten Preises ist nach vollständiger Erbringung der Leistung fällig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Fälligkeit vereinbart wurde.
(3) Bei Aufträgen ab einem Wert von 500 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % des Angebotspreises zu verlangen, zahlbar spätestens 3 Werktage vor Beginn der Arbeiten.
(4) Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung bei Abnahme oder Überweisung (Zahlungsziel: sofort fällig, spätestens 3 Werktage nach Rechnungsdatum).
(5) Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern (§ 288 BGB). Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor.
(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.
§ 8 Mehraufwand und Zusatzkosten
(1) Mehrkosten entstehen insbesondere, wenn:
- der tatsächliche Zustand der Räumlichkeiten erheblich vom Zustand bei der Besichtigung oder von den Angaben des Kunden abweicht,
- der Kunde nachträglich weitere Leistungsbereiche oder -umfänge hinzufügt,
- nicht vorhersehbare Erschwernisse auftreten (z.B. Schädlingsbefall, Gefahrstoffe, Sperrung von Zugängen),
- Sondermüll oder nicht angekündigte Entsorgungsgüter anfallen, die einer Sonderlösung bedürfen.
(2) Der Auftragnehmer teilt entstehende Mehrkosten dem Kunden unverzüglich mit. Zusatzarbeiten werden nur nach ausdrücklichem Einverständnis des Kunden in Textform durchgeführt.
(3) Bei erheblichen, unvorhergesehenen Abweichungen, die eine Fortsetzung der Arbeiten zu den ursprünglichen Konditionen unzumutbar machen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten vorläufig einzustellen und eine Vertragsanpassung zu verlangen. Können sich die Parteien nicht einigen, ist jede Partei zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags berechtigt; bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für Schäden an Gegenständen, die sich im Räumungsbereich befanden und vom Kunden nicht ausdrücklich als erhaltenswert oder wertvoll vor Beginn der Arbeiten deklariert wurden, ist die Haftung auf den jeweiligen Zeitwert begrenzt.
(4) Für zurückgelassene Wertgegenstände (§ 6 Abs. 4) haftet der Auftragnehmer nicht, sofern er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistiger Täuschung, Verletzung von Garantien sowie bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Offensichtliche Mängel der Leistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Dienstleistungsmängel.
§ 10 Kündigung und Rücktritt
(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerem Vertragsverstoß der anderen Partei, Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung aus Gründen, die keine Partei zu vertreten hat.
(2) Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Angebotspreises, mindestens 80 € zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(3) Erfolgt eine Kündigung nach Beginn der Arbeiten, ist die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung anteilig zu vergüten. Die Vergütung bemisst sich am prozentualen Anteil der tatsächlich erbrachten Leistung am Gesamtauftrag.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt (vgl. Widerrufsbelehrung).
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung unter wirlösenauf.de/datenschutz.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hannover. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(5) Diese AGB sind abrufbar unter wirlösenauf.de/agb.